Abenteuer Familie
B E S U C H S B E G L E I T U N G
Besuchsbegleitung im Sinne des §111 AußStrG ist die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen besuchsberechtigten Elternteilen und ihren minderjährigen Kindern (bis 14 Jahre). Im Beisein fachlich qualifizierter Besuchsbegleiter kann das Kind in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen. Nach Durchführung der Besuchsbegleitung soll sichergestellt sein, dass der vereinbarte Besuchskontakt zwischen den Beteiligten selbständig konfliktfrei durchgeführt werden kann. Sie ist daher eine vorübergehende Maßnahme, die zu einer eigenverantwortlichen Besuchsregelung führen soll.
Auch in Konfliktsituationen haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Unsere fachlich qualifizierten Besuchsbegleiter sind für Sie da, damit zum Wohle der Kinder Elternbeziehung trotz Trennung funktioniert.
Das Kind und seine Bedürfnisse stehen bei unseren Besuchskontakten stets im Mittelpunkt!
Bei Abenteuer Familie wird die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontaktes zwischen besuchsberechtigten Elternteilen und ihren minderjährigen Kindern ermöglicht durch:
• mobile Besuchsbegleitung
• begleitete Besuchsübergaben
• begleitete Kontakte im Besuchscafé
Eine Förderung ist bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich, sofern die Anordnung durch das Gericht nach § 111 AußStrG erfolgt.
Die mobile Besuchsbegleitung und begleitete Besuchsübergaben sind auch außerhalb von Wels möglich.
Um Familien in dieser belasteten Situation bestmöglich zu unterstützen, bieten wir gerne auch unsere Abenteuer Familie Elternberatung an.
Für Fragen und weitere Informationen steht euch unser Besuchsbegleitungs-Team gerne zur Verfügung!
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Kontakt
0677 - 629 863 51
oder
Adresse Besuchscafé
Kaiser-Josef-Platz 52, 4600 Wels